Ob sich eine Videoproduktion steuerlich absetzen lässt, fragen sich viele Unternehmen vor der Beauftragung – zu Recht, denn die steuerliche Behandlung beeinflusst die tatsächlichen Kosten. Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung, wie Videoproduktionen im B2B-Kontext üblicherweise eingeordnet werden.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Wie Ihre konkrete Videoproduktion steuerlich zu behandeln ist, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.
Das Wichtigste in Kürze
- Geschäftlich veranlasste Videoproduktionen gelten in der Regel als Betriebsausgabe.
- Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können die enthaltene Umsatzsteuer üblicherweise als Vorsteuer geltend machen.
- Je nach Wert und Nutzungsdauer kann eine Aktivierung statt Sofortabzug infrage kommen.
- Die konkrete Behandlung hängt vom Einzelfall ab – fragen Sie Ihre Steuerberatung.
Ist eine Videoproduktion eine Betriebsausgabe?
Wird ein Video für betriebliche Zwecke erstellt – etwa als Imagefilm, Recruiting- oder Produktvideo – handelt es sich grundsätzlich um eine betrieblich veranlasste Ausgabe. Solche Ausgaben werden im B2B-Kontext üblicherweise als Betriebsausgaben behandelt und mindern den Gewinn. Die genaue Einordnung nimmt Ihre Steuerberatung vor.
Was ist mit der Umsatzsteuer / Vorsteuer?
Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer in der Regel als Vorsteuer geltend machen. Für sie reduziert sich die effektive Belastung damit auf den Nettobetrag. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung.
Sofort absetzen oder aktivieren?
Ob eine Videoproduktion sofort vollständig als Aufwand abgesetzt oder über mehrere Jahre verteilt (aktiviert und abgeschrieben) wird, kann von Faktoren wie Wert und voraussichtlicher Nutzungsdauer abhängen. Gerade bei hochwertigen, langfristig genutzten Imagefilmen ist diese Frage relevant – und ein klarer Fall für die fachliche Einschätzung Ihrer Steuerberatung.
Warum eine ordentliche Rechnung wichtig ist
Damit die Ausgabe steuerlich anerkannt wird, braucht es eine korrekte Rechnung mit allen Pflichtangaben. Achten Sie darauf, dass der geschäftliche Zweck der Produktion nachvollziehbar ist. Eine saubere Dokumentation erleichtert die spätere Anerkennung.
Häufige Fragen zum steuerlichen Absetzen einer Videoproduktion
Kann ich eine Videoproduktion von der Steuer absetzen?
Geschäftlich veranlasste Videoproduktionen gelten in der Regel als Betriebsausgabe. Die konkrete Behandlung klärt Ihre Steuerberatung.
Bekomme ich die Umsatzsteuer zurück?
Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können die enthaltene Umsatzsteuer üblicherweise als Vorsteuer geltend machen.
Muss ich die Kosten über mehrere Jahre verteilen?
Das kann je nach Wert und Nutzungsdauer infrage kommen. Ob Sofortabzug oder Aktivierung sinnvoll ist, beurteilt Ihre Steuerberatung.
Gilt das auch für Social-Media-Videos?
Auch hier gilt: Ist die Produktion betrieblich veranlasst, wird sie üblicherweise als Betriebsausgabe behandelt.
Fazit
Eine geschäftlich genutzte Videoproduktion lässt sich steuerlich in aller Regel als Betriebsausgabe einordnen, und vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen profitieren zusätzlich vom Vorsteuerabzug. Wie es in Ihrem Fall konkret aussieht, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung. Was eine Produktion grundsätzlich kostet, zeigt die Preise-Seite. Für ein Angebot mit ordentlicher Rechnung melden Sie sich gern.